Mietgeräte-Preisliste
Henri Mietpreisliste 2018 ( bitte rechtzeitig reservieren )
Farb-Projektor (Beamer)für PC-Daten oder Bildsignale von diversen Geräten wie DVD-Player / SAT-Receiver / Videorecorder... |
Euro/Tag |
|
|
30,00 €Wochenend-
|
|
|
|
|
Leinwände für Beamer oder Tageslichtprojektor |
Euro/Tag |
|
|
10,00 € |
|
Profi-Leinwand Nr 2 mit ALU-Traverse 4,3x3,1m je TagAusstattung:
Abmessungen der Profi-Leinwand Nr 2 = Gesamtabmessung mit den Standfüßen:
Vermietung ohne Notebook und ohne Beamer (bitte gesondert ordern) |
40,00 €Wochenend-
|
|
Weitere Bilder zur Profi-Leinwand 2
|
||
LKW Leinwand Nr 3 mit 4x4m mit ÖsenbefestigungAusstattung:
|
25,00 € Euro/Tag |
|
PC / Computer / Notebooks / Monitore |
Euro/Tag zzgl. 19% MwSt. |
|
550mm (min 22 Zoll) Color "TFT"-Flachbildschirm je TagInkl. Anschlusskabel EDV Order Nummer: 01-040-00120 |
15,00 € |
|
PC Midi Tower mit Dual-Core Prozessor je TagAusstattung:
|
18,00 € |
|
Marken - Notebook in aktueller Ausstattung je TagWindows-7 ODER 10 / Sound / min. 430mm (17 Zoll) = derzeit HP Notebook 4 GB RAM / mit externem Netzteil und Tasche
Leistungsfähigere Notebooks auf Anfrage! |
28,00 € |
|
Musikanlagen / Beschallungssysteme für Präsentationen |
Euro/Tag zzgl. 19% MwSt. |
|
Beschallungsanlage -3- komplett je Tag
|
120,00 € |
|
Beschallungsanlage -2- komplett je Tag200 Watt Musikanlage, bestehend aus folgenden Komponenten:
|
60,00 € |
|
Beschallungsanlage -1- komplett je Tag800 Watt Musikanlage, bestehend aus folgenden Komponenten:
|
35,00 € Euro/Tag |
Unser Service für Sie:
Wir liefern und installieren auf Wunsch die passende Technik für Ihre
- Konferenzen – Firmenpräsentationen
- Messen bzw. Ausstellungen
- Parteiveranstaltungen – Wahlen
- Roadshows mit Internet und Faxanschluss
- Gemeindeveranstaltungen usw.
- Vereins- bzw. Firmenversammlungen
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!
Ihre Ansprechpartner:
- Herr Hervy
- Herr Joas
- Herr Obrock
- Herr Steinhilber
BITTE BEACHTEN !
PREISSTAFFEL mit günstigem ZEITRAUMFAKTOR
Unser neues Coupon-System ermöglicht es Ihnen, bei mehreren Einzelvermietungen unsere günstigen Staffelpreise zu beanspruchen. Sie buchen z. B. fünf Vermietungen und müssen dafür nur den
3,5-fachen Tagessatz bezahlen. Bei einem Beamer mit einem Tagespreis in Höhe von 50,00 € sparen Sie somit 89,25 € Brutto.
Staffelpreise für Mietgegenstände bei mehreren Miettagen
2 Tage: Tagespreis x 1,8 7 Tage: Tagespreis x 4,1 12 Tage: Tagespreis x 5,0
3 Tage: Tagespreis x 2,5 8 Tage: Tagespreis x 4,4 14 Tage: Tagespreis x 6,0 nur Notebook
4 Tage: Tagespreis x 3,0 9 Tage: Tagespreis x 4,7 18 Tage: Tagespreis x 7,0 nur Notebook
5 Tage: Tagespreis x 3,5 10 Tage: Tagespreis x 5,0 31 Tage: Tagespreis x 8,0 nur Notebook
6 Tage: Tagespreis x 3,8 11 Tage: Tagespreis x 5,0 62 Tage: Tagespreis x 15,0 nur Notebook
A.Beispielrechnung: Sie benötigen ein Notebook für eine Messe (z.B. 5 Tage von Freitag bis Dienstag)
Tagessatz je 28,00 € x 3,5 = 98,00 € (statt 140,00 €) zuzügl. 19 % MwSt. = 116,62 €
B.Wochenendtarife nur für Privat-Veranstaltungen:
Sie benötigen einen Beamer nur am Sonntag, kein Problem! Dafür haben wir den
Wochenendtarif entwickelt. Ablauf: Abholung samstags zwischen 12.00 und 13.00 Uhr.
Retoure bringen am Montagvormittag zwischen 9.00 und 11.00 Uhr für pauschal 70,00 € netto
zuzüglich 19 % MwSt. Dies ergibt dann einen Bruttobetrag von 83,30 € statt 119,00 € inkl. MwSt.
Sie sparen somit 35,70 €.
C.Längere Zeiträume für Beamer etc. auf Anfrage. Bereitstellungstage werden mit 50 % angesetzt.
Unsere zusätzliche Servicepauschale von 25,00 € beinhaltet die Anlieferung im Raum Bopfingen,
Nördlingen.
Preise in Euro netto zuzüglich 19 % MwSt.
Vertragsbedingungen für Mietverträge
der HENRI-electronic GmbH
1) Allgemeines
Vermietungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend sind. Von diesem Mietvertrag abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung von HENRI-electronic GmbH wirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von HENRI-electronic GmbH schriftlich bestätigt werden.
2) Vertragsgegenstand
HENRI-electronic GmbH gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an den in diesem Vertrag bezeichneten Geräten. Der Mieter ist zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühren verpflichtet. Der Mietschein, der Bestandteil dieses Vertrages ist, spezifiziert mit Angaben über Gerätetyp, Mietdauer, Mietzins und Versicherungswert die Mietsachen. Bei Auftragsstornierungen später als drei Arbeitstage vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums, werden 30 % des vereinbarten Mietbeitrages als Stornokosten fällig. Der Zeitraumfaktor wird in diesem Fall neu berechnet. Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Der Mieter ist nur mit schriftlicher Genehmigung von HENRI-electronic GmbH berechtigt, die Mietsache Dritten zum Gebrauch zu überlassen und/oder Verträge welcher Art auch immer in Bezug auf die Mietsache mit Dritten abzuschließen.
3) Dauer des Mietvertrages
Die Dauer des Mietvertrages ergibt sich aus dem Mietschein. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter. Die Basis eines Miettages erfolgt über 24h ab Abholungsdatum bzw. an einem reg. A-Tag dann 8h Betriebsdauer.
4) Übergabe und Rückgabe der Mietsache
HENRI-electronic GmbH übergibt dem Mieter die Mietsache gegen Erteilung einer schriftlichen Quittung in den Geschäftsräumen von HENRI-electronic GmbH bzw. am Aufstellungsort.
Verpackungsmaterial und Zubehörteile werden mit übergeben.
Ist ausnahmsweise Versendung der Mietsache vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Mieters und unfrei.
Die Rückgabe hat spätestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter HENRI-electronic GmbH den vereinbarten Mietzins einschließlich aller vereinbarten Nebenkosten weiter sowie aller HENRI-electronic GmbH aus dem Verzug entstehenden Folgekosten. Der letzte Berechnungstag ist der Tag, an dem die Mietsache zurückgegeben wird.
5. Preise und Zahlungsvereinbarungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die Miete ist für den vereinbarten Zeitraum jeweils im voraus zu entrichten. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht eingelöst, ist HENRI-electronic GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung aller offen stehenden Mieten zu fordern und vorbehaltlich der HENRI-electronic GmbH sonst zustehenden Rechts den Vertrag zu kündigen.
6. Gewährleistung
HENRI-electronic GmbH leistet Gewähr dafür, dass die vermieteten Anlagen bei Überlassung funktionstüchtig sind und den technischen Beschreibungen entsprechen. Während der Mietzeit auftretende Mängel werden von HENRI-electronic GmbH durch Bereitstellung eines Ersatzgerätes bzw. Reparatur behoben. Diese Leistungen können jedoch nur während der üblichen Arbeitszeiten der Firma HENRI-electronic GmbH erledigt werden.
Sofern die Geräte außerhalb eines Umkreises von 100 km unseres Firmenstandortes eingesetzt werden, erfolgt der Service nur gegen Berechnung von Anfahrt und Arbeitszeit. Von der Haftung ausgeschlossen ist die Software, die z. B. auf Notebooks oder PC installiert ist. Hierfür ist die jeweilig „EULA“ (Vertragsbedingung der Softwareherstellers) gültig; d. h., keinerlei Haftung für Software oder evtl. daraus resultierende Abstürze oder dergleichen.
7. Haftung des Mieters
Für Verluste oder Schäden der Mietsache durch Diebstahl, Brand, Wasser oder höhere Gewalt haftet der Mieter im vollen Umfang. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei Diebstahl der Anlage in der vollen Haftung stehen. Bei Ausstellungen, Präsentationen usw. sollten bzw. müssen Sie die Mietgeräte bei Ihrer Messe- oder Haftpflichtversicherung bitte gesondert mitversichern. Für Mietgeräte z. B. Notebooks im Ausland (alles außer BRD) haftet der Mieter für alle Schäden in vollem Umfang.
8. Haftung von HENRI-electronic GmbH
HENRI-electronic GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Mietsache entstehen, es sei denn, der Ausfall beruht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HENRI-electronic GmbH. Haftungsansprüche des Mieters entfallen, wenn er ohne vorheriges Einverständnis von HENRI-electronic GmbH Schadenbeseitigung selbst oder durch Dritte vornimmt. Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten oder entgangenem Gewinn.
9. Schlussbestimmungen
Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand Aalen vereinbart, mit der Maßnahme, dass HENRI-electronic GmbH berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Mieters zu klagen.