Entsorgung von Elektroaltgeräten

gemäß dem ElektroG WEEE 

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkaufen wir ab dem 25. November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

Unsere WEEE-Registrationsnummer war bis 10-2015: WEEE-DE 66883981

Information zu Elektro- und Elektronikgeräten

Keine Rücknahmepflicht und Informationspflicht

Sie haben angegeben, zwar Elektro- und Elektrogeräte zu verkaufen, aber weder als Hersteller zu gelten, noch für diese Waren eine Lade- und Versandfläche von 400 Quadratmetern oder mehr zu haben. Daher sind Sie von der Rücknahmepflicht nicht betroffen und müssen auch nicht über diese informieren. 

Stand: 02.10.202 ( Protectedshops.de )

Angeschaut
AUSGEZEICHNET.ORG